Vorhaltekosten
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Vorhaltekosten sind verbrauchsunabhängige Kosten (KAG Art. 8 Abs. 2 Satz 3).
Normen
- KAG Art. 8 Abs. 2 Satz 3
Vorhaltekosten sind verbrauchsunabhängige Kosten (KAG Art. 8 Abs. 2 Satz 3).