Vergabeverfahren
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Übersichten
Aus Sicht des Bieters<ref>Quelle: Felix Zimmermann, E-Vergabe – Praxishinweise und Marktüberblick: Schnelleinstieg für öffentliche Auftraggeber und Bieter (essentials), Springer Fachmedien Wiesbaden, ISBN 9783658155247, S. 19</ref>
Ausschreibung finden
Aus Sicht der Vergabestelle
Die einzelnen Verfahrensschritte
Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vor dem Beginn des Vergabeverfahrens im engeren Sinne sind verschiedene Vorbereitungen zu treffen, u.a. ist die sog. Vergabereife herzustellen<ref>vgl. Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, S. 79</ref>. Der öffentliche Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann (VOB/A § 2 EU Abs. 8). Das Vergabeverfahren ist in mehreren Schritten vorzubereiten:
- Bedarfsermittlung (Auftragsgegenstand definieren)
- Anlegen der Vergabeakte
- Schätzung des Auftragswerts
- Vergabevermerk anfertigen
- Wahl des Vergabeverfahrens
- Vergabereife herstellen
- Vergabeunterlagen erstellen
- Schaffung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, damit innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen mit der ausgeschriebenen Leistung begonnen werden kann<ref>vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2017 - 1 VK 26/17</ref>
- Finanzierung sicherstellen<ref>vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.06.2010 - 19 U 98/09</ref>
- Haushaltsmittel überprüfen bzw. bereistellen
- Genehmigungen prüfen und ggf. einholen
- Finanzierung sicherstellen<ref>vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.06.2010 - 19 U 98/09</ref>
Das eigentliche Vergabeverfahren (im engeren Sinne) beginnt dann im Anschluss mit der Auftragsbekanntmachung.
Auftragsbekanntmachung
Offenes Verfahren
Angebotsphase
Im Unterschied zu den rechtlichen Vorgaben bezüglich der Angebotsfristen im Oberschwellenbereich gibt es im Unterschwellenbereich keine rechtlichen Vorgaben bezüglich Mindestfristen<ref>Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, Seite 118</ref>
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Teil 4. Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen Kapitel 1. Vergabeverfahren
Abschnitt 1. Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich (GWB § 97 bis GWB § 114)
Abschnitt 2. Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber (GWB § 115 bis GWB § 118)
Unterabschnitt 1. Anwendungsbereich (§ 115 - § 118)
Unterabschnitt 2. Vergabeverfahren und Auftragsausführung (§ 119 - § 135)
Abschnitt 3. Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen (GWB § 119 bis GWB § 154)
Unterabschnitt 1. Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber (§ 136 - § 143)
Unterabschnitt 2. Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen (§ 144 - § 147)
Unterabschnitt 3. Vergabe von Konzessionen (§ 148 - § 154)
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration - Az. B3-1512-31-19 über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 787)
Muster
Publikationen
- Nelskamp/Dahmen, Dokumentation im Vergabeverfahren, KommJur 2010, 208
Siehe auch
Fußnoten
<references/>