Vergabesenat
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Bei den Oberlandesgerichten wird ein
Vergabesenat
gebildet. (
GWB § 171
Abs. 3)
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(
GWB
)
GWB § 97
Abs. 6 (
Grundsätze der Vergabe
)
GWB § 171
Zulässigkeit
,
Zuständigkeit
Siehe auch
Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer
Vergabekammer Nordbayern
Kategorie
:
Vergaberecht
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