Stadtratssitzung-2020-06-16-TOP-05 Antrag des Bürgervereins "Leichte Sprache"

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Projekt Projekt::Leichte Sprache in Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Leichte Sprache
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-06-16
Antragsteller Antragsteller::Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
Beschlussdatum Beschlussdatum::2020/06/16
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Die erste Bürgermeisterin beruft eine Besprechung der o.g. Personen ein, um zu ermitteln, welchen Bedarf es an Informationsangeboten der Stadt Burgkunstadt in Leichter Sprache gibt. Das Ergebnis der Besprechung, die ggf. auch als Video-Konferenz stattfinden kann, wird dem Stadtrat zugeleitet.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz [[Notiz::(Die Namen der Personen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt)

https://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/buergerverein-burgkunstadt-klare-saetze-statt-amtsdeutsch;art2415,839248]]

Sollkosten Sollkosten::0
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Finanzielle Auswirkungen: keine
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

“Deutsche Sprache, schwere Sprache” - dieser Satz begegnet uns im Alltag ständig. Es beginnt mit “Amtsdeutsch” in städtischen Bescheiden, irritiert uns bei Fachbegriffen während des Besuchs beim Arzt und verwirrt uns bei Schachtelsätzen in der Zeitung. Besonders betroffen sind Menschen mit Behinderungen - geistig und seelisch Behinderte, Sehbehinderte, Hör- behinderte - , aber auch ältere Menschen. Gleiches gilt für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

Viele Menschen profitieren davon, wenn ihnen Informationen in sogenannter leichter Sprache angeboten werden. Das sieht sogar das Recht vor: In Deutschland sind Träger öffentlicher Gewalt nach § 11 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dazu verpflichtet, Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitzustellen. Leichte Sprache soll stärker eingesetzt werden.

Die Stadt Burgkunstadt kommuniziert mit ihren Bürgern auf vielfältige Weise schriftlich: über ihre Website, das Amtsblatt “Burgkunstadt aktuell”, den Jahresbericht, eigene Pressemitteilungen usw. Ein Entgegenkommen für die oben genannten Bürgerinnen und Bürger und zugleich eine Erfüllung der rechtlichen Vorgaben wäre es, wenn zumindest ein Teil dieser Medien und Informationsangebote Informationen in leichter Sprache beinhalten würde. Die Erste Bürgermeisterin hat sich bereits über die Idee der leichten Sprache und einige Möglichkeiten des Einsatzes informiert. Da wir in einer Stadt mit höchst unterschiedlichen Bedarfen an Informationen in leichter Sprache leben, können nicht gleichzeitig alle Wünsche erfüllt werden - es muss aber bei den Betroffenen abgefragt werden, was auch ihrer Sicht am wichtigsten ist.

Die Website der Stadt Burgkunstadt ist bereits technisch barrierefrei - ein Zeichen dafür, dass die Stadt Burgkunstadt sich der rechtlichen Anforderungen bewusst ist. Nun sollten unter Einbeziehung der Betroffenen im Rahmen eines Dialogs auch im sprachlichen Bereich die nächsten Schritte folgen.

Lösung

Beim Konzept für Leichte Sprache, mit dem sich die erste Bürgermeisterin bereits auseinandergesetzt hat, müssen diejenigen Bevölkerungsgruppen einbezogen werden, die davon profitieren würden. In einer gemeinsamen Besprechung (ggf. als Video-Konferenz) unter der Leitung der ersten Bürgermeisterin soll besprochen werden, auf welchem aktuellen Stand sich die Stadt Burgkunstadt aktuell befindet, welcher Stand anzustreben ist, welche Angebote nötig sind und wie diese zu priorisieren sind. Anschließend sind die Kosten für die Einzelmaßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten zu ermitteln. Über die Umsetzung entscheidet im weiteren der Stadtrat.

Mindestens folgende Personen sollten zu der gemeinsamen Besprechung eingeladen werden:

... (Die Namen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt)

Gesetzliche Grundlage: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)

§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache

(1) Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern. (2) Ist die Erläuterung nach Absatz 1 nicht ausreichend, sollen Träger öffentlicher Gewalt auf Verlangen Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern. (3) Kosten für Erläuterungen im notwendigen Umfang nach Absatz 1 oder 2 sind von dem zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu tragen. Der notwendige Umfang bestimmt sich nach dem individuellen Bedarf der Berechtigten. (4) Träger öffentlicher Gewalt sollen Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass die Träger öffentlicher Gewalt die Leichte Sprache stärker einsetzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausgebaut werden.