Stadtratssitzung-2020-01-07-TOP-04 Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Eben-Schmeilsdorf
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Projekt | Projekt::Ausbau von Ortsstraßen |
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Stichwort | Stichwort:: |
Straße | Straße::Gemeindeverbindungsstraße Eben-Schmeilsdorf |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2020-01-07 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2020/01/07 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat stellt fest, dass sich die Gemeindeverbindungsstraße Eben-Schmeilsdorf in einem derart schlechten Zustand befindet, dass ein unmittelbares Handeln dringend erforderlich ist.
Weiterhin wird festgestellt, dass es sich aufgrund der bestehenden Verkehrssicherungspflicht um eine Pflichtaufgabe der Stadt Burgkunstadt handelt. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine Genehmigung für eine eventuelle Kreditaufnahme für die Maßnahme in Höhe von 335.000 Euro bei der Rechtsaufsichtsbehörde nach Art. 69 Abs. 4 i. V. m. Art. 69 Abs. 2 der GO einzuholen.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | [[Abstimmungsergebnis::Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 4 (Th. Müller, A. Hanna, E. Berg, V. Flierl)]] |
Maßnahmen | Maßnahme::Genehmigung für eine eventuelle Kreditaufnahme für die Maßnahme in Höhe von 335.000 Euro bei der Rechtsaufsichtsbehörde nach Art. 69 Abs. 4 i. V. m. Art. 69 Abs. 2 der GO einholen. |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten::335000 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |