Stadtratssitzung-2017-12-05-TOP-05 Standortgutachten "Erweiterung Seewiese", Ergänzende Stellungnahme

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Projekt Projekt::Seewiese
Stichwort Stichwort::ISEK Burgkunstadt
Straße Straße::Seewiese
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-12-05
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/12/05
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat billigt das Untersuchungsergebnis der ergänzenden Stellungnahme zur geänderten Sortimentsstruktur des Standortgutachtens „Erweiterung Seewiese“ vom 23.10.2017 und beschließt dessen Handlungsempfehlungen in Ergänzung des ISEK aus dem Jahr 2015 zur Umsetzung.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Mit 4 Gegenstimmen beschlossen /ThMü, AlHa, VrFl, EdBe)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

Diskussion

ThMü: Das Standortgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vereinbarkeit des Vorhabens " Seewiese" mit den Zielen des ISEK nur dann gegeben ist, wenn folgende Kriterien eingehalten werden :

1.) Zwingend eine bessere fußläufige Anbindung zwischen Innenstadt und Seewiese

2.) Ein Citymanager für das Flächen-und Leerstandsmanagement

3.) Es darf keines der bestehenden Geschäfte in seiner Existenz gefährdet werden.

Zu 1.) Wie eine solche Anbindung aussehen kann ( " gut und sicher erreichbar, optisch ansprechend") konnte mir noch niemand erklären : die Bahnhofsstrasse wird sicher verschönert, aber der Weg über die Kreuzung und dann entlang der Bundesstrasse wird sich auf Grund der örtlichen Verhältnisse nicht verändern lassen. Alles andere wie Fußgängerbrücke oder- Tunnel sind auf Grund der Kosten nicht realisierbar! Dies fordert aber der 2. Teil der Beschlussvorlage d.h. die Stadt geht hier eine Verpflichtung ein, die sie nicht oder nur mit großem finanziellen Aufwand erfüllen kann

Zu 2.) Diesem Punkt stimmt der BV zu, einen Citymanager werden wir in Burgkunstadt brauchen

Zu 3.) Das Entscheidende ist hier die Konkurrenz bei Schreibwaren zur Fa. Schulze :

Das Gutachten prognostizierte Umsatzrückgänge für dieses Geschäft von gut 12% bei 80 m2 Angebots-Fläche als existenzgefährdend. Durch Reduzierung auf 50m2 sollen diese Verluste unter die relevante Schwelle von 10% gedrückt werden. Allerdings mit dem bemerkenswerten Satz : " wenn es sich nicht um einen im Grenzbereich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit wirtschaftenden Betrieb handelt" Dem ist aber leider so : H. Schulze bestätigte mir gestern, dass im Burgkunstadter Betrieb alle Einsparmöglichkeiten bei Personal und Öffnungszeiten bereits ausgereizt wurden. Auch ein Umsatzverlust von nur 5-8% wäre also existenzgefährdend. Auf der anderen Seite ist die Fa. Schulze der einzige Anbieter im Raum Kunstadt der den speziellen Bedarf unserer 3 Schulen abdeckt und die einzige Stelle bei der man noch Bücher bestellen und abholen kann, wenn man nicht den Versandhandel benutzen will! Auch im Gutachten wird sie als "einen der wenigen die Innenstadtfunktionsfähigkeit stützenden Anbieter " bezeichnet; d.h. eine Schließung dieses Geschäftes hätte negative Auswirkungen auch auf alle anderen Geschäfte im Innenstadtbereich.Auch deren Rentabilität würde sich verschlechtern. Das heißt auch die Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt würden in diesem Bereich sinken. Dies alles steht im zentralen Widerspruch zu den Zielen des ISEK und stellt ein wesentliches Prüfkriterium für die Innenstadtverträglichkeit r des geplanten Vorhabens dar. Auch der Fa. Weber entsteht in den Bereichen Haushaltswaren, Handwerkerbedarf und Spielwaren eine neue Konkurrenz mit 250m2 Fläche. Wie sich das auswirkt, wurde leider im Gutachten nicht untersucht, da die einzelnen Bereich für sich als nicht relevant angesehen wurden. In der Summe ergibt sich aber mit Sicherheit eine negative Entwicklung.

Aus diesen Gründen ergibt sich, dass vom Woolworth-Kaufhaus 30% des Sortiments Innenstadt-unverträglich sind. d.h. der Bebauungsplan kann in seiner jetzigen Form nicht umgesetzt werden. Die Woolworth-Ansiedlung ist nur mit einem veränderten Angebots-Mix möglich. Deshalb lehnt der BV die Beschlussvorlage in beiden Teilen ab und beantragt namentliche Abstimmung!


UlKo: Wegen dem Ärztehaus steht da nich noch was wegen dem Gehweg von Baur aus?

SvDi: Die fußläufige Verbesserung ist notwendig. Hr. Beetz hat Lösung signalisiert.