Stadtratssitzung-2017-07-04-TOP-06 Fällung von Eichen in Weidnitz

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Projekt Projekt::Weidnitz
Stichwort Stichwort::Baumkontrolle
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-07-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/07/04
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, dass die Eichen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 89/7 der Gemarkung Weidnitz im Herbst gefällt werden. Gemäß der Empfehlung des Landratsamtes Lichtenfels sollen auf der Gesamtlänge des Grundstückes 3 Bäume, die noch nicht so hoch gewachsen sind, stehen bleiben.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Abgelehnt
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Abgelehnt mit 9 Stimmen(UlMü, MiDo, InKo, ThMü, AlHa, EdBe, VrFl, GüKn, MaHe)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Seit Jahren Beschwerden der Nachbarn über die immense Menge Laub und Eicheln im Herbst. Auch die Beschattung großes Problem. Ortseinsicht mit dem Bauhofleiter, Herrn K.: Negative Auswirkungen der hohen Bäume für die Straße Silberbach, völliges abtrocknen der Straße wird verhindert .

Diskussion

EdBe: Aussagen des Baumpflegers beim Ortstermin: Bäume sind noch nicht alt: kleinkronig mit ca 40-55 cm Stamm - Durchmesser Standfest, kaum Totholz Auf drei Seiten keine Häuser: unten Straße - oben Wiese und Gärten, 1 Schuppen, 1 Haus ) ist betroffen Kompromiss für die Nachbarn: Für Gärten und Schuppen: weit überhängende Äste entlasten Für Haus: Nach der Fuhre eine Eiche fällen Wenn die Bäume gefällt werden, weil im Herbst Laub fällt, schaffen wir Präzedenzfall. Es müssten viele Bäume im Stadtgebiet gefällt werden. Es ist ganz eindeutig geregelt: “... vom Laubfall ausgehende Belästigungen (sind) als allenfalls unwesentliche und regelmäßig ortsübliche Beeinträchtigung vom Nachbarn hinzunehmen” http://www.nachbarrecht-ratgeber.de/nachbarrecht/baeume_pflanzen/index_03.html