Stadtratssitzung-2016-09-13
Stadtrat
Dienstag, 13.09.2016, 19:30 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses
Entschuldigt fehlen: SaHe, VrFl, FrRa, BeVo
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Antrag zur TO
AlHa: Verlegung TOP 14 in die öffentliche Sitzung
Beschluss
• Abgelehnt mit 3 Gegenstimmen (ThMü, AlHa, EdBe)
01 Bekanntgaben
Projekt | Projekt::Bekanntgaben |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Kanalsanierung |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Der Freistaat Bayern fördert über die RZWAS<ref>Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) </ref> Kommunen, die als Härtefall extreme Kosten hatten im Bereich Wasser und Abwasser. Burgkunstadt fällt nicht in den Förderrahmen.
Diskussion
02 Vorstellung der Planung und Kostenberechnung für den Ausbau des Kirchplatzes in Mainroth
Sachverhalt
Herr Kl. vom Büro HTS, Kronach stellt Plan und Kostenberechnung für die Neugestaltung des Kirchplatzes in vor, Kosten ca. 183.000 €.
Diskussion
GüKn: Von Seiten der Flurbereinigung gibt es keine Einwendungen gegen den Plan. Bürgerbeteiligung wegen Dorferneuerung ist notwendig
Pü: Mitte Oktober ist ein Bürgerinformationsgespräch geplant
HPMa: Förderung?
SvDi: 60 % auf die Gesamtmaßnahme vom Amt für ländl. Entwicklung, der Rest wird umgelegt, gemäß Straßenausbaubeitragssatzung
Die Pläne sind beim Amt für ländliche Entwicklung bis 30.9.16 einzureichen. Wenn die Förderung zugesagt wird, muss innerhalb eines Jahres gebaut werden.
ThMü: Sind alle Möglichkeiten für die Sanierung des alten Brauhauses offen?
Kl: Die Planungen wurden mit den Architekten des Brauhauses abgesprochen
TOP 03 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK); Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015
Projekt | Projekt::Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH |
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Stichwort | Stichwort::Jahresabschluss |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2016/09/13 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der von Herrn WP/StB Robert Gack geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss per 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 277.632,05 EUR wird hiermit festgestellt. Der Gewinnvortrag aus 2014 in Höhe von 15.206,27 EUR sowie der Jahresüberschuss 2015 mit 2.201,51 EUR werden mit einem Betrag von 17.407,78 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Geschäftsführer, Herrn Dipl. Ing. Marcel Brechenmacher wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 wird Herr Robert Gack, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Robert-Koch-Straße 2, 96215 Lichtenfels, gewählt.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme::Einhaltung der Frist 30.06.2017 überprüfen |
Notiz | Notiz::Frist 30.06.2016 versäumt |
Sollkosten | Sollkosten::0,00 |
Istkosten | Istkosten::0,00 |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist::2017/06/30 |
Wiedervorlage | Wiedervorlage::2017/05/30 |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2015-08-18-TOP-08-Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK) Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Steuerberater Robert Gack, Lichtenfels, hat den Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 277.632,05 EUR geprüft. Es ergab keine Einwände, Lagebericht ergab zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft, erkennbare Risiken nicht vorhanden. Jahresüberschuss 2015 : 2.201,51 EUR, wird mit Gewinnvortrag aus 2014 in Höhe von 15.206,27 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
Diskussion
ThMü: Lagebericht einsehbar?
HeEb: Bei mir
ThMü: Wie lange prüft Herr Gack? Ist mal ein Wechsel anzudenken?
HeEb: Ein Wirtschaftsprüfer ist ähnlich einem Notar und damit in der Pflicht
TOP 04 Neuregelung der Umsatzbesteuerung - § 2b UStG
Sachverhalt
Ab 01.01.2017 besteht auch für die Stadt Umsatzsteuerpflicht für gewerbliche Betriebe, sofern diese nicht rein hoheitliche Aufgaben erfüllen. So z.B.
Die Vermietung des City Mobiles, das Schustermuseum, Konzessionsabgaben, Familienbücher usw. werden nach der neuen Regelung umsatzsteuerpflichtig.
Gebühren nach Kostengesetz zur Überprüfung der Ehefähigkeit
- Nach alter und neuer Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig
Verkauf eines Familienbuchs
- Alte Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig, nach neuer Rechtslage umsatzsteuerpflichtig mit 7%
Es kann beantragt werden, die alte Rechtslage bis Ende 2020 fortzuführen
Diskussion
TOP 05 Modernisierung des Aufzuges im Rathaus
Sachverhalt
Alternativen zur Aufzugsanierung:
Alternative 1: Verbreiterung des bestehenden Aufzuges
Kosten inklusive Demontage und Entsorgung der Altanlage und des Altöls sowie Stilllegung der Erdbohrung ca. 46.000 € netto zuzügl. Kosten für notwendigen baulichen Veränderungen ca. 120.000 €.
Alternative 2: Bau eines Außenaufzuges an der Westseite des Rathauses könnte ein Außenaufzug, vorwiegend verglast, errichtet werden. Glasaufzug mit Glastüren, verglaster Kabine und verglastem Stahlschachgerüst an die Fassade: Kosten ca.115.000 € netto, zugügl. bauliche Veränderungen. Stilllegung des bestehenden Aufzugs.ca. 5.000 € netto
Diskussion
We: Der Innenaufzug wird vom Denkmalschutz akzeptiert, der Außenaufzug nicht
SvDi: Herr S. von Firma Schmidt & Söhne sagte, der alte Aufzug wird uns auf Dauer „keine Freude machen“
ThMü: Was ist mit dem Beschluss vom 09.08.2016 zu Reparatur
SvDi: Der wurde wegen der Alternativen nicht in Auftrag gegeben.
EdBe: Ist der alte Aufzug noch zu betreiben?
SvDi: Läuft, bis er stehen bleibt, evtl. eine Zeit ohne Aufzug
TOP 06 Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bahnhofstraße"
Sachverhalt
Vor Beschluss der Sanierungssatzung wurden Vorbereitende Untersuchungen durch das Planungsbüro plan&werk, Bamberg durchgeführt. Untersuchungen wurden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Diskussion
TOP 07 Beschluss der Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes "Altstadt Burgkunstadt" vom 15.10.2004
Sachverhalt
Die alte Satzung ist aufzuheben, bevor eine neue beschlossen werden kann.
Diskussion
TOP 08 Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt"
Sachverhalt
Vor Beschluss der Sanierungssatzung wurden Vorbereitende Untersuchungen durch das Planungsbüro plan&werk, Bamberg durchgeführt. Untersuchungen wurden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Diskussion
TOP 09 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung
Projekt | Projekt::Friedhof Burgkunstadt |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt vom 06.03.2013 |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2016/09/13 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst, die nun auf Grundlage der Änderung des Bestattungsgesetzes mögliche Regelung zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in die Friedhofs- und Bestattungssatzung aufzunehmen. Falls der Bayerische Gemeindetag bis Ende des Jahres einen Formulierungsvorschlag anbietet, soll dieser in die Satzung übernommen werden. Andernfalls wird eine entsprechende Regelung in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt die Änderung des Anhanges II zu § 34 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt. Auf der Grundlage: Beschluss des Bayerischen Landtages zur Änderung des Bestattungsgesetzes bzgl. des Verbotes von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Diskussion
ThMü: Stellt den Antrag vor:
Die Stadt Burgkunstadt ist zuständig für die kommunalen Friedhöfe und kann in ihrer Friedhofssatzung u.a. Grabmale verbieten, die nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Der Bayerische Landtag hat hierzu das Bestattungsgesetz geändert (Art 9aBest G Landtagsdrucksache 17/12651) und den Erlass von gemeindlichen Friedhofssatzungen mit einem Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit ermöglicht. Dies gilt nur für ab September 2016 neu bestellte Steine. 40 % der Grabsteine auf Deutschlands Friedhöfen werden mit Hilfe von Kinderarbeit hergestellt. Produkte, die mit unverantwortlicher, menschenverachtender Ausbeutung von Kindern hergestellt werden, müssen überall boykottiert werden. Der Kampf gegen Kinderarbeit weltweit ist eine wichtige Aufgabe, die auch von den Kommunen konsequent unterstützt werden muss.
TOP 10 Zusätzliche Aufstellung eines Ballfangzaunes am geplanten Spielplatz in Mainklein
Sachverhalt
Auf Grund der räumlichen Nähe von Bolzplatz und Spielplatz besteht die Gefahr dass Kinder, auf dem Kinderspielplatz durch Fußbälle getroffen werden können. Deshalb wird vom Sicherheitsingenieur Timm Vogler ein Ballfangzaun als trennende Schutzeinrichtung zwischen dem Bolzplatz und dem geplanten Kinderspielplatzbereich empfohlen. Kosten ca. 1.800,-- Euro (Netz und Aufstellung)
Diskussion
TOP 11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
Projekt | Projekt::Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO |
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Stichwort | Stichwort::Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung) |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2016/09/13 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | [[Notiz::Aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 09.08.2016:
Der Stadtrat befasste sich mit Finanzangelegenheiten. Der Stadtrat beschliesst das Grundstück für einen neuen Spielplatz in Weidnitz nicht zu erwerben. Der bestehende AWO-Spielplatz in Weidnitz soll ertüchtigt werden.]] |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Diskussion
TOP 12
Beschluss:
Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 09.08.2016.
Publikationen
- obermain.de vom 14.09.2016 - Das Rathaus wird barrierefrei: "Stadtrat für Verbreiterung des Aufzugs – Pflaster, Sandstein und Grün für den Kirchplatz in Mainroth"
Fußnoten
<references/>