Stadtratssitzung-2015-11-10-TOP-03 Antrag der Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt; Haushaltskonsolidierung

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Projekt Projekt::Haushalt
Stichwort Stichwort::Pro-Kopf-Verschuldung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2015-11-10
Antragsteller Antragsteller::Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
Beschlussdatum Beschlussdatum::2015/11/10
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss, dass innerhalb von 25 Jahren die Pro-Kopf-Verschuldung in der Stadt Burgkunstadt auf die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden im Freistaat Bayern (Stand 2015) zu senken ist. Die Kämmerei wird gebeten, ein der Zielvorgabe entsprechendes Konzept zu erarbeiten und die weiteren Haushaltsplanungen an der Zielvorgabe zu orientieren.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Abgelehnt
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::4 (BV)/16
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Stichworte

Haushaltskonsolidierung

Begründung der Fraktion des Bürgervereins: Wir tragen als Kommune nicht nur Verantwortung für die jetzige Generation, sondern wir tragen insbesondere auch Verantwortung dafür, dass kommende Generationen in unserer Stadt mindestens die gleichen Handlungsspielräume haben wie wir. Eine maßvolle Rückführung der kommunalen Schulden sichert den Gestaltungsspielraum der Stadt in der Zukunft. Sie schränkt zwar den gegenwärtigen Entscheidungsspielraum der Kommune ein, kommt jedoch dem langfristigen Erhalt unserer Handlungsmöglichkeiten zugute und dient damit auch der Gewährleistung unseres in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Selbstverwaltungsrechts. Die Beschränkung der Zielsetzung auf die Erreichung der Pro-Kopf-Durchschnittsverschuldung im Freistaat sowie die Erstreckung der Maßnahmen auf 25 Jahre ermöglicht eine Haushaltssanierung, ohne uns “kaputt zu sparen”. Generationengerechtigkeit gehört zur Grundverantwortung des sozialen Miteinanders. Sie darf nicht nur Lippenbekenntnis sein, sondern soll ein Stück gelebte Solidarität unter den Menschen in unserer Stadt sein. Gerade in unserer demographisch schwierigen Situation halten wir es für wichtig, dass die ältere Generation ein Zeichen setzt, dass kommende Generationen darauf vertrauen dürfen, dass ihnen einst ein geordnetes Gemeinwesen, zudem auch geordnete Finanzen gehören, übergeben wird. In diesem Zusammenhang wird es von besonderer Bedeutung sein, unseren Bürgern und den in Burgkunstadt ansässigen Institutionen und Unternehmen zu vermitteln, dass wir diese große Aufgabe nur gemeinsam schultern können und auf die Solidarität aller hier lebenden Menschen und ansässigen Institutionen bzw. Unternehmen angewiesen sind. Zu dieser Kommunikationsaufgabe gehört auch die Vermittlung der Information, dass es bestimmte Bereiche geben wird, bei denen wir ausdrücklich nicht sparen werden. Dazu gehört für uns zum Beispiel das Thema Bildung, aber auch etwa alle Maßnahmen der Jugendförderung in Vereinen. Soweit haushaltsrechtlich möglich, sollten wir auch nicht an der mittelbaren Wirtschaftsförderung sparen, da sie erst eine positive Einnahmenentwicklung ermöglicht bzw. sichert. Eine entsprechende Prioritätenliste, wofür wir in Zukunft vorrangig Geld ausgeben wollen und wofür nicht, könnte im Rahmen der im Januar stattfindenden Klausurtagung erarbeitet werden. Wichtig ist die Vermittlung der Botschaft an unsere Bürger, dass wir uns nicht kaputt sparen werden; wir sollten nicht an Stellen sparen, die für die Zukunftsentwicklung unserer Stadt mindestens genauso bedeutsam sind, wie eine Rückführung der Schulden.

Weitere Information: Der maßgebliche Zielwert der Verschuldung pro Einwohner zum 31.12.2014/1.1.12015 (kreisangehörige Gemeinden in Bayern) beträgt 700 € pro Einwohner<ref>Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik - https://www.statistik.bayern.de/medien/statistik/haushaltesteuern/tab3_2014_20150602.pdf - abgerufen am 06.11.2015 um 14:56 Uhr</ref>.

  • Lt. Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Lichtenfels zum Haushalts 2015 bestanden erhebliche Bedenken wegen der Pro-Kopf-Verschuldung in Burgkunstadt:
    • 1.1.2015: 1.760 € ->
    • zum 31.12.2015 Anstieg auf 2.028 € nach genehmigtem Haushalt, alleine in einem Jahr Anstieg von 268 € (15%)


Sachverhalt/Stellungnahme der Finanzverwaltung: "Ob sich der beantragte Beschluss wirklich zielführend auswirken würde ist fraglich. Dagegen stehen die enormen Investitionen, welche die Stadt in Zukunft tätigen muss. Auch kann man die Zukunft niemals genau vorausplanen. Es kommen immer wieder überraschende Dinge auf die Stadt zu, welche dann abzuarbeiten sind.

Weiterhin kann es nicht sein, dass die Aufgabe der Haushaltkonsolidierung auf die Kämmerei übertragen wird. Der Stadtrat ist Herr des Verfahrens und legt fest, welche Aufgaben durchgeführt werden bzw. welche Ausgaben getätigt werden. Die Kämmerei und die gesamte Stadtverwaltung setzen sodann die Beschlüsse des Stadtrates um. Falls der Stadtrat dem Antrag des Bürgervereins folgt, so muss der Stadtrat auch die entsprechenden Vorgaben für die Haushaltskonsolidierung machen."

Diskussion

  • WoSi<ref>Alle Zitierungen sinngemäß</ref>: es ist löblich, wenn man das ausspricht. Ich frage mich jedoch, ob das rechtlich überhaupt möglich ist. Wenn wir vernünftig mit Geld umgehen, können wir uns das sparen. Irgendwann haben wir dann eine Zwangsjacke an, wenn wir die Kosten überschreiten. Der Antrag ist gut, in dieser Form lehnen wir ihn aber ab.
  • GKn: wir haben uns gestern intensiv in der Fraktion mit dem Antrag beschäftigt. 25 Jahre sind uns viel zu lang. Wir wollen das Ziel viel eher erreichen. Der Antrag ist daher Makulatur. Wir sind immer auf konsequente und sparsame Haushaltsführung aus. Wir lehnen den Antrag daher ab.
  • UMü: Haushaltskonsolidierung ist vernünftig. Man kann das aber nicht der Kämmerei übertragen. Einen entsprechenden Plan müssen wir zusammen im Stadtrat machen.
  • MDi: würde denn die Fraktion der Freien Wähler zustimmen, wenn wir den Satz mit der Kämmerei aus dem Beschlussvorschlag herausnehmen?
  • UMü: Nein
  • HPM: wir haben die letzten Jahre nichts gemacht, was nicht zwingend gewesen wäre. Ob das in 25 Jahren machbar ist, weiß man nicht.
  • ChF: reine Glaskugelguckerei
  • HEb: der Freistaat Bayern hatte bereits ähnliche Aussagen gemacht. Der Freistaat streicht Subventionen. Nordrhein-Westfalen hat die Doppik eingeführt. Man fordert die Kalkulation kostendeckender Friedhofsgebühren. Der Landesdurchschnitt ist nicht aussagekräftig. Ich kann nicht eine Gemeinde in Oberfranken mit einer Gemeinde im Speckgürtel um München oder Nürnberg vergleichen. Seit 2001 haben wir Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung durchgeführt. Wir haben allerdings geringere Förderungen als die Nachbarkommunen bekommen. Wir haben keine Subventionen in unserer Stadt.<ref>Diese Aussage sollte ggf. überprüft werden</ref>
  • HEb: Eine Verpflichtung zur Haushaltskonsolidierung auf 25 Jahre ist unverantwortlich.
  • MDi: Frau E., ich habe ein Problem mit dieser Begrifflichkeit. Unverantwortlich ist es, Kinder verwahrlosen zu lassen, aber nicht sich ein haushaltswirtschaftliches Ziel zu setzen.
  • HEb: Herr D., Sie haben sich ja bestimmt schon Gedanken gemacht, wo Sie ansetzen wollen, wenn Sie so ein Ziel formulieren.
  • MDi: Eines ist jedenfalls sicher: wir werden das Ziel nicht erreichen, wenn wir es uns nicht ausdrücklich setzen. Im unternehmerischen Bereich leuchtet das jedem ein, der schon mal Jahreszielplanungen mitgemacht hat. Ich werde keine Million verdienen, wenn ich mir nicht zum Ziel setze, mindestens eine Million zu verdienen. Man kommt dann zu Must-have- und Nice-to-have-Kategorien. Ich würde beispielsweise sagen, dass wir die Skaterbahn mit einer so klaren Zielsettzung wohl nicht in dieser Form und diesem Ausmaß gebaut hätten, sondern sofort in der kleinen Variante. Es gibt ferner 15-30 strukturelle Kostenbereiche zwischen 5 und 20.000,- €, für die wir hier regelmäßig als Erbsenzähler kritisiert werden. Über 25 Jahre gerechnet macht das aber etwas aus. Auch muss man an die vom Landratsamt seit Langem angedachte Erhöhung der Grundsteuer auf Landesdurchschnitt denken. Auch die Feuerwehrkosten waren so eine Sache und auch etwa bei Defizitverträgen stellt sich die Frage, ob man diese so abschließen würde, wenn man klare Haushaltsziele zu erreichen hätte.



<references/>