Stadtratssitzung-2015-02-10
Bauausschusssitzung am 10.02.2015
TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
zur: Sitzung des Bauausschusses
am: Dienstag, 10. Februar 2015 um 19:00 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
01 Bauantrag auf Anbau eines Bürogebäudes und Abbruch eines nicht mehr genutzten Trafogebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 694 der Gemarkung Burgkunstadt (K.-E.-Fischer-Str. 6+8) (2015-0006)
- Einstimmig beschlossen
02 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 988/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Komm.-Rat-Riexinger-Weg 10) (2015-0003)
TM: Da der Kanal bereits überlastet ist, soll auf jeden Fall die Versickerung auf dem Grundstück zu bevorzugen werden. Das neue Bayer. Wassergesetz schreibt vor, dass das Regenwasser bevorzugt versickern soll, wenn dies geologisch möglich ist! MH: Könnte schwierig sein, da Hanglage und Baubereich aufgeschüttet !?! WS: Für alle Häuser in diesem Bereich wurde die Einleitung des Regenwassers genehmigt. Es soll für alle Häuser das gleiche Recht gelten.
- Mit einer Gegenstimme beschlossen.
03 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Garagenkomplexes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1056/15 der Gemarkung Burgkunstadt (Erlenweg 1) (2015-0004)
- Einstimmig beschlossen
Bauausschusssitzung-2015-02-10-04 Bauvoranfrage auf Errichtung von ein oder zwei Wohngebäuden auf dem Grundstück Flst.Nr. 1432 der Gemarkung Burgkunstadt (Nähe Schaftrieb) (2015-0001)
- Antrag wurde zurückgenommen -
05 Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Doppelgarage zur gewerblichen Nutzung als Kfz-Werkstatt auf dem Grundstück Flst.Nr. 265 der Gemarkung Ebneth (Hainweiher 22) (2015-0005)
- Einstimmig beschlossen
06 Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Tipico-Wettbüros in eine Spielothek auf dem Grundstück Flst.Nr. 1529/10 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 3) (2015-0002)
TM: Das Landratsamt soll die Anzahl der Spielautomaten prüfen
SD: Bauausschuss nur für baurechtliche Genehmigung zuständig, nicht für gewerberechtliche
MDo: Parkplätze überprüfen, da dieselben bereits bei Dönerbude angegeben wurden
UM: Die Pläne wurden nicht von einer Fachkraft erstellt, ist das zulässig?
TM: Falls das Landratsamt die Genehmigung erteilt, sollte diese befristet werden, um die Auswirkungen auf die Nachbarschaft prüfen zu können
PM: Das brauchen wir nicht aufnehmen, das Landratsamt prüft sowieso
- Mit 2 Gegenstimmen beschlossen
07 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2015
- Einstimmig beschlossen
Stadtratssitzung am 10.02.2015
TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
zur: Sitzung des Stadtrates
am: Dienstag, 10. Februar 2015 um 19:30 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
Anträge der Fraktion des Bürgervereins zur Tagesordnung:
- Antrag, TOP 10 der nichtöffentlichen Sitzung auf die öffentliche Tagesordnung der Stadtratssitzung am 10.03.2015 zu nehmen (mehrheitlich abgelehnt 4/17)
- Hilfsantrag: TOP 10 im öffentlichen Teil der Sitzung heute zu behandeln (mehrheitlich angenommen 20/1)
01 Bekanntgaben
Infoveranstaltung in Mainroth zum alten Brauhaus
- 17.03.2015 um 19.30 Uhr. Infoveranstaltung in Mainroth zum alten Brauhaus
Sanierung der Fünf-Wunden-Kapelle
- Die Stadt beteiligt sich mit 3.300 € an der Sanierung der Fünf-Wunden-Kapelle
Chronologie Lehrschwimmbecken
- 11.03.2008: Beschluss über Grundkonzept Burgkunstadt und Altenkunstadt
- 02.02.2010 nichtöffentliche Information des Stadtrats über Ergebnisse des Ausschusses für kommunale Zusammenarbeit
- 02.03.2010 Öffentliche Stadtratssitzung über Ergebnisse des Ausschusses für kommunale Zusammenarbeit
- 07.04.2010 Beschluss in Zusammenhang mit schulaufsichtlicher Genehmigung+
- 19.10.2010 Konzeptstudie Lauer + Lebok
- 03.04.2012 Beschluss zur Erlangung der schulaufsichtlichen Genehmigung
- 20.08.2013 Vorstellung Errichtung als PPP-Modell Fa. Utak
- 07.10.2014 Machbarkeitsstudie
- 13.10.2014 Besprechung Bürgermeister und Fraktioinsvorsitzende Burgkunstadt / Altenkunstadt
Mittelschule
- Hinweis auf Protestmarsch ins Rathaus
Kreditaufnahme bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt
- Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 18.06.2002
- Kredit über 756.385 € zu 1,13& Zinsen p.a. auf 20 jahre, 2014 bewilligt
- auf Girokonto 5.157,45 €
02 Feststellung der Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO)
Sachverhalt
Nach GO Art. 102 Abs. 1 ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres in der Jahresrechnung nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (GO Art. 103) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. (GO Art. 102 Abs. 3)
Vorgestellt und erläutert wurde die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 in der öffentlichen Sitzung am 08.04.2014.
In Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2013 fanden folgende Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses statt:
- 29.07.2014
- 18.11.2014
- 16.09.2014
- 22.12.2014
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegten Prüfungsbemerkungen wurden von der Verwaltung in vollem Umfange beantwortet und geklärt, so dass die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 gemäß GO Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt wird:
Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt | Gesamthaushalt | |
---|---|---|---|
EUR | EUR | EUR | |
Soll-Einnahmen | 12.792.157,79 | 4.238.206,12 | 17.030.363,91 |
+ Neue Haushaltseinnahmereste | 0,00 | 247.871,65 | 247.871,65 |
- Abgang alte Haushaltseinnahmereste | 0,00 | 55.000,00 | 55.000,00 |
- Abgang alte Kasseneinnahmereste | 2.229,85 | 2.345,07 | 4.574,92 |
Bereinigte Soll-Einnahmen | 12.789.927,94 | 4.428.732,70 | 17.218.660,64 |
Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt | Gesamthaushalt | |
---|---|---|---|
EUR | EUR | EUR | |
Soll-Ausgaben | 12.789.927,94 | 3.622.700,39 | 16.412.628,33 |
+ Neue Haushaltsausgabereste | 0,00 | 1.571.149,38 | 1.571.149,38 |
- Abgang alte Haushaltsausgabereste | 0,00 | 765.117,07 | 765.117,07 |
- Abgang alte Kassenausgabereste | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Bereinigte Soll-Ausgaben | 12.789.927,94 | 4.428.732,70 | 17.218.660,64 |
Darin enthalten:
1. Zuführung zum Vermögenshaushalt 565.011,26 EUR
2. Zuführung zur allgemeinen Rücklage 354.809,97 EUR
Unerledigte Verwahrgelder: 335.385,43 EUR
Fundgelder | 63,13 |
Lohnsteuer | -1.590,58 |
Kirchensteuer | 4.770,75 |
Sozialversicherung | -3.240,27 |
Zusatzversorgung | -0,50 |
VL-Leistungen | 504,81 |
Integration Entgelte | -9.277,33 |
Sicherheitsleistungen | 66.950,50 |
Spenden | 300,00 |
Sonderrücklage Kanal | 250.811,12 |
Gewerbesteuer | 13.710,35 |
Auflösung Verein f. ambulante Krankenpflege | 10.856,45 |
Kautionen | 750,00 |
Übergreifende Fälligkeiten | 777,00 |
Unerledigte Vorschüsse: 108,50 EUR
Diskussion
- TM: Warum tauchen die Spendengelder für die Skateranlage nicht bei den Verwahrgeldern auf?
- HE: Sind auf extra Konto gebucht
Beschluss
Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 GO fest.
- Einstimmig beschlossen (21/0)
03 Entlastung der Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 GO
Sachverhalt
- GO Art. 102 Entlastung
- Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts (01.08.2004): Stadtrat kann – unabhängig von der überörtlichen Prüfung durch den BKPV – in gleicher Sitzung die Jahresrechnung feststellen und über Entlastung beschließen.
- Beschlüsse müssen formal getrennt sein, da bzgl. der Beschlussfassung über die Entlastung Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt
Diskussion
MD: Heute erfolgt nur die Entlastung, in der nächsten Stadtratssitzung wird der Prüfungsbericht mit nichtöffentlichem und öffentlichem Teil vorgestellt. Für 2013 nur kursorische Prüfung möglich. Keine Erkenntnisse, die einer Entlastung entgegenstehen würden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt für die Jahresrechnung 2013 die Entlastung nach Art. 102 GO.
- Einstimmige Entlastung (21/0)
04 Landschaftspflegeverband; Verlängerung eines gewährten zinslosen Darlehens
Sachverhalt
- Stadtratssitzung am 28.07.2009: zinsloses Darlehen an Landschaftspflegeverband für den Landkreis Lichtenfels e.V. über 4.905,36 €
- Rückzahlung bis 31.12.2014 vereinbart
- Landschaftspflegeverband muss alle Maßnahmen vorfinanzieren, Eingang der Mittel dann noch später
- Ziel des Darlehens: Verlustvortrag (durch hohe Zinszahlungen von 2009) abbauen
- Verlustvortrag konnte noch nicht in dem Maße wie ursprünglich geplant.
- anstehende Umstrukturierungen wegen neuer Aufgabenfelder
- Schreiben vom 23.12.2014: Bitte, Darlehen um weitere 5 Jahre zu verlängern.
- Verwaltung: der Verlängerung sollte zugestimmt werden
Diskussion
- MD: Zitat Dobler (BKPV): "Die Gewährung eines Gelddarlehens stellt grundsätzlich ein Bankgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG dar. Eine Gemeinde läuft immer dann Gefahr, ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft zu tätigen, wenn sie derartige Geschäfte außerhalb eines öffentlich geregelten Kassenverbundes oder sonstigen Verhältnisses<ref>z. B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)</ref> vornimmt. Im Zweifelsfalle empfiehlt sich eine Abklärung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - insbesondere auch deshalb, weil ein Betreiben genehmigungspflichtiger Bankgeschäfte ohne Erlaubnis gegebenenfalls strafrechtlich von Bedeutung sein könnte<ref>KWG § 54 und KWG § 32</ref>."<ref>Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis Fallbeispiel 1</ref>
- MD: Mag vielleicht bezogen auf diesen Fall ein bisschen zu weit gehen, der Kerngedanke, dass die Stadt keine Bank ist, ist jedoch auch hier richtig. Ein Darlehen ist als finanzielle Leistung wohl unzulässig, da wir wegen fehlendem Haushalt noch die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung zu beachten haben.
- SD: 2009 wurde ein Darlehen von allen Trägern in Höhe von 100.000,- € gewährt (Landkreis Lichtenfels 50.000,- €, alle Kommunen 50.000,- € verteilt nach den jeweiligen Anteilen)
- UM: Was macht der Landschaftfplegeverband?
- SD: macht auch Heckenpflegemaßnahmen an städtischen Hecken
05 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) - Errichtung einer Skater-/Bikeranlage
Projekt | Projekt::Jan-Park Skaterbahn |
---|---|
Stichwort | Stichwort::ISEK Burgkunstadt |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2015-02-10 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss::Der Stadtrat beschließt der Planungsänderung zuzustimmen (ohne Zusatz "unter der Maßgabe der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit"). |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::19/2 |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachberhalt
Die Skateranlage soll wegen einer baulichen Maßnahme des Grundstückseigentümers geringfügig verschoben werden.
Diskussion
MD: Wir beinden uns nach wie vor in der haushaltslosen Zeit. Der Beschluss soll ergänzt werden um die haushaltsrechtliche Zulässigkeit
SD: nicht erforderlich
MD: doch erforderlich
Beschluss
Der Stadtrat beschließt der Planungsänderung zuzustimmen (ohne Zusatz "unter der Maßgabe der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit").
- Mehrheitlich beschlossen (19/2)
06 Notsicherungsmaßnahmen am Alten Brauhaus in Mainroth
Sachberhalt
Das Brauhaus wird auf der Internetseite des Landesamtes www.blfd.bayern.de als zu verkaufendes Denkmal eingestellt. Zur baulichen Sicherung soll ein Netz an die östliche und südliche Fachwerkwand des Brauhauses angebracht werden, sodass die Gehsteigsperrung wieder aufgehoben wird. Kosten ca. 8.000 €.
Diskussion
H.E: Die Maßnahme ist notwendig, da Gefahr in Verzug ist. Die Höhe des Zuschusses ist noch abschließend zu verhandeln.
Beschluss
- Einstimmig beschlossen
07 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
08 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2015
- Einstimmig beschlossen
10 Kommunale Träger der Sparkasse Coburg-Lichtenfels
Sachverhalt
Die Sparkasse möchte gemeinnützige Einrichtungen mit einer Spende zu unterstützen, wozu der Stadtrat Vorschläge unterbreiten kann. Die Stadt möchte wieder das Open-Air-Kino auf dem Marktplatz sowie die Fun & Action Pool-Party im Freibad Kumorane veranstalten. Die Stadtverwaltung regt als Möglichkeit der Finanzierung „Spendentopf“ der Sparkasse Coburg-Lichtenfels an
- „Coburger Kinosommer on Tour“ 2013 war voller Erfolg.
- Fand 2014 wegen Altstadtfest nicht statt.
- Soll 2015 wieder stattfinden
- Als Freiwillige Leistung mit rund 4.700 EUR mit geltenden Haushaltssgrundsätzen wohl nicht vereinbar.
- Aus 2014 stehen noch 600 EUR Rest. Für 2015 können insgesamt 8.300 EUR abgerufen werden.
- Weitere freiwillige Leistung: „Fun & Action Pool-Party“. Kosten ca. 4.000 EUR.
Diskussion
- MD für Fraktion BV: Das bisherige Grundkonzept war nach meiner Wahrnehmung, dass die Sparkasse angeboten hat, bestimmte gemeinnützige Einrichtungen mit einer Spende zu unterstützen und der Stadtrat hierzu Vorschläge unterbreiten konnte. Wenn jetzt die Stadt hergeht und sich selbst als Zuwendungsempfänger einsetzt, hat das unserer Ansicht nach ein "Gschmäckle".
- HE: Es war bisher keineswegs so, dass nur Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen geleistet wurden, es wurden auch nicht gemeinnützige Zwecke bedacht, auch die Stadt hat schon Gelder erhalten.
- MD: Das müsste man dann meiner Ansicht nach unter dem Gesichtspunkt des Sponsoring prüfen. In der Kürze der Zeit ist es uns nicht möglich, die Frage zu klären, ob das unter Sponsoringgesichtspunkten so einwandfrei wäre.<ref>Deshalb wäre es nach Auffassung des Bürgervereins besser gewesen, solche Fragen auch mit entsprechender öffentlicher Meinungsbildung in Ruhe zu prüfen und in der nächsten Sitzung zu behandeln.</ref>
- WS u. TM: Die Kosten der Veranstaltungen sollten möglichst reduziert werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschliesst, der Sparkasse Coburg-Lichtenfels die beiden Veranstaltungen mit der Bitte um Berücksichtigung vorzuschlagen. (mehrheitlich angenommen 17/4 - MD beantragt namentliche Abstimmung - TM/WS/MD/AH)
Siehe auch
Stadtratssitzung am 05.07.2016 TOP 05
09 Anfragen
Bürgerverein zum Thema Hort in der Mittelschule
Frage
Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.
MD: Der Stadtrat hat in der Stadtratssitzung vom 09.12.2014 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Stadtrat beschließt, die alternative Unterbringung des Hortes im Altbau der Mittelschule prüfen zu lassen und beauftragt die Verwaltung entsprechende Honorarangebote einzuholen.
Wie ist der aktuelle Stand zur Auswahl der Architekten bezüglich Hort? Es gibt Gerüchte, dass die Stadtverwaltung bereits einen Architekten beauftragt hat. Ist dies richtig?
Antwort
- CF: bestätigt dies
- HE: Wir haben zwei Angebote eingeholt, eines über 9.800,- €, eines über 3.400,- €, die BM'in hat dann aufgrund ihrer Zuständigkeit das günstigere Angebot beauftragt.
- MD: Ich bin der Ansicht, dass Sie damit den Stadtratsbeschluss vom 09.12.2014 missachtet haben, der aufgrund seiner Formulierung, dass lediglich Angebote eingeholt werden sollen, voraussetzt, dass der Stadtrat eine Entscheidung über die Auftragserteilung trifft.
Bürgerverein zu Sachstand Kinderbetreuung
Frage
Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.
MD: Im Stadtrat wird seit geraumer Zeit über Fragen der Kinderbetreuung und des Horts beraten. Es gibt Gerüchte in Burgkunstadt, wonach die Stadt sog. “Geheimgespräche” führt, die eine Verlagerung von Kinderbetreuungseinrichtungen zum Gegenstand haben sollen. Angeblich würden diese Gespräche “am Stadtrat vorbei” geführt. Es handelt sich bei der Frage der Kinderbetreuung wohl mit dem Haushalt um eine der wichtigsten eindeutig öffentlichen Angelegenheiten in der Stadt. Können Sie uns bitte darüber aufklären, ob es in Sachen Kinderbetreuung neue Entwicklungen gibt, von denen der Stadtrat wissen sollte, und warum der Stadtrat hierüber ggf. nicht informiert wurde bzw. wird?
Antwort
CF: Es gibt keine neuen Entwicklungen. (sinngemaß)
Publikationen
- Obermain Tagblatt Online vom 11.02.2015 - Käufer für altes Brauhaus gesucht<ref>2 Punkte sind nach unserer Auffassung in dem Beitrag von Frau Völk missverständlich formuliert:
- Marcus Dinglreiter hat für die Fraktion des Bürgervereins die Behandlung der Spendenthematik in der öffentlichen (!) Stadtratssitzung im März beantragt, um eine öffentliche Meinungsbildung auch vor der Sitzung zu ermöglichen. Für den Fall, dass dieser Antrag abgelehnt wird, hat er für den Bürgerverein die öffentliche Behandlung in der aktuellen Stadtratssitzung beantragt.
- Das Problem war keineswegs, dass die Kämmerin zu lange gesprochen hat, sondern wie sie es getan hat. Herr Müller hat nicht gefragt, wann mit dem Haushalt zu rechnen sei, sondern Herr Müller hat eine eine kurze sachliche Frage nach dem Termin für die Haushalts-Beratungen gestellt. Daraufhin musste er sich nach unserer und auch der Wahrnehmung anderer Kollegen etwa 5 Minuten lang Ausführungen in Vorwurfsrhetorik anhören. Marcus Dinglreiter hat deshalb gesagt, dass man sich als Stadtrat auf eine kurze sachliche Frage nicht eine Litanei an Vorwürfen (!) anhören müsse.
Das Obermain Tagblatt hat am 12.02.2015 auf unsere Bitte um Klarstellung bzw. Berichtigung wie folgt reagiert:
- "Zu 1: Wir werden auf eine Berichtigung verzichten, da diese Unterschiede so nur Eingeweihten auffallen und Frau Völk diese Feinsinnigkeiten nicht erkennen konnte. Wenn Sie derartiges in der Berichterstattung berücksichtigt haben möchten, müssten Sie es in der Antragsformulierung entsprechend deutlich machen.
- Zu 2: Das ist eine Meinungssache, bei der man unterschiedlicher Auffassung sein kann. Das gehört dann in einen Kommentar."</ref>
- Bernd Weickert, BLOG om 12.02.2015 - Kennt die Stadtverwaltung die Gemeindeordnung?
Fußnoten
<references />