Reines Wohngebiet
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Reine Wohngebiete (WR) dienen dem Wohnen. (BauNVO § 3 Abs. 1)
Normen
Rechtsprechung
- BayVGH, Beschluss vom 21.03.2016 - 2 ZB 14.1201 - Asylbewerberunterkunft in reinem Wohngebiet zulässig