Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken vom 06.07.1981 (Nr. 240 - 3/50 a - Ku 1/79)

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Nr. 240 - 3/50 a - Ku 1/79

REGIERUNG VON OBERFRANKEN

Veröffentlicht im Reg.Amtsblatt 11/81, S. 49

Ins Regierungsamtsblatt

Rechtsverordnung

der Regierung von Oberfranken

über die Neugliederung der Volksschulen Burgkunstadt (Hauptschule), Landkreis Lichtenfels, und Mainleus (Grund- und Hauptschule), Landkreis Kulmbach, sowie über den Sprengel der Volksschule Burg­ kunstadt Mainroth (Grundschule), Landkreis Lichtenfels


Aufgrund der Art. 14 und 16 des Volksschulgesetzes (VoSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1977 (GVBl S. 239), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 1979 (GVBl S. 139), erlässt die Regierung von Oberfranken folgende


R e c h t s v e r o r d n u n g


§ 1 Volksschule Burgkunstadt (Hauptschule)

Aus dem Sprengel der Volksschule Burgkunstadt (Hauptschule) werden die Jahrgangsstufen 5 mit 9 der Gemeindeteile Eichberg, Fassoldshof, Rothwind und Schwarzholz der Gemeinde Mainleus ausgegliedert.

Der Sprengel der Schule umfasst für die Jahrgangsstufen 5 mit 9 das Gebiet der Stadt Burgkunstadt.


§ 2 Volksschule Mainleus (Grund- und, Hauptschule)

In den Sprengel der Volksschule Mainleus (Grund- und Hauptschule) werden die Jahrgangsstufen 5 mit 9 der Gemeindeteile Eichberg, Fassoldshof, Rothwind und Schwarzholz der Gemeinde Mainleus eingegliedert.

Der Sprengel der Schule umfasst:

Für die Jahrgangssturen 1 mit 4 das Gebiet der Gemeinde Mainleus ohne die Gemeindeteile Eichberg , Fassoldshof, Rothwind und Schwarzholz.

Für die Jahrgangsstufen 5 mit 9 das Gebiet der Gemeinde Mainleus.


§ 3 Volksschule Burgkunstadt-Mainroth {Grundschule)

Der Sprengel der Volksschule Burgkunstadt-Mainroth (Grundschule) umfasst für die Jahrgangssturen 1 mit 4 das Gebiet der Stadt Burgkunstadt und die Gemeindeteile Kichberg, Fassoldshof, Rothwind und Schwarzholz der Gemeinde Mainleus.


§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. August 1981 in Kraft.

Bayreuth, den 6. Juli 1981

Siehe auch