Raumordnung des Bundes

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Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind nach ROG § 1 Abs. 1 Satz 1 durch Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe nach ROG § 1 Absatz 1 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt (ROG § 1 Abs. 2).

Raumordnungspläne

Raumordnungspläne sind nach ROG § 3 Abs. 1 Nr. 7, BayLplG Art. 2 Nr. 7

  • zusammenfassende,
  • überörtliche und
  • fachübergreifende Pläne

nach den ROG § 13 und ROG § 17 bzw. gemäß BayLplG Art. 19 und BayLplG Art. 21.

Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann nach ROG § 17 Abs. 2 Satz 1 im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien länderübergreifende Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz sowie zu Standortkonzepten für Häfen und Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anbindung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung als Rechtsverordnung aufstellen. Ein erster Entwurf eines länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz soll im Herbst 2020 vorliegen, 2021 soll der Raumordnungsplan fertig sein. Die Öffentlichkeit wird an der Erstellung beteiligt.<ref>Quelle: https://www.vhw.de/nachricht/laenderuebergreifende-raumordnung-fuer-den-hochwasserschutz-geplant/ - abgerufen am 31.05,2020 um 16:22 Uhr</ref>

Raumordnungsberichte

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erstattet nach ROG § 22 Abs. 2 Satz 1 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Vorlage an den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen Berichte, insbesondere über

  1. die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes zugrunde zu legenden Tatsachen (Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen),
  2. die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
  3. die räumliche Verteilung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union im Bundesgebiet und deren Wirkung,
  4. die Auswirkungen der europäischen Integration auf die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes.

Die Berichte können sich nach ROG § 22 Abs. 2 Satz 2 auf fachliche und teilräumliche Aspekte beschränken.

Die Raumordnungsberichte stützen sich im Wesentlichen auf das räumliche Informationssystem des BBSR, die "Laufende Raumbeobachtung", zu dessen Führung und Auswertung das BBSR nach ROG § 22 Abs. 1 verpflichtet ist, sowie die vom BBSR geführte Datei "Raumwirksame Mittel".<ref>Quelle: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Raumentwicklung/RaumentwicklungDeutschland/Raumordnungsberichte/raumordnungsberichte_node.html - abgerufen am 31.05.2020 um 22:40 Uhr</ref>

Institutionen

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung<ref>http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Home/home_node.html</ref> (BBR) ist eine für den Bundesbau zuständige Bundesoberbehörde. Zu den Aufgaben des BBR zählen die Betreuung von Bauangelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland in Berlin, Bonn und im Ausland sowie die Bau-, Stadt- und Raumforschung.<ref>Quelle: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/UeberUns/Aufgaben/aufgaben_node.html - abgerufen am 29.05.2020 um 09:25 Uhr</ref>

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Als Ressortforschungseinrichtung berät das zum BBR gehörende Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die Bundesregierung bei Aufgaben des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens sowie der Stadt- und Raumentwicklung. Dem BBSR ist der Bundesenergiebeauftragte zugeordnet. Die vielfältigen Forschungsthemen des Instituts reichen vom energieoptimierten und nachhaltigen Bauen bis hin zur sozialen Stadtentwicklung. Neben zahlreichen weiteren Publikationen verantwortet das BBSR auch den Raumordnungsbericht, der über grundlegende wirtschaftliche und demografische Entwicklungen informiert und schwerpunktmäßig wichtige gesellschaftliche Themen im Kontext der Raumentwicklung behandelt. Einen Überblick über die Forschungsthemen des Instituts bietet der Jahresbericht „Forschung im Blick“.<ref>Quelle: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/UeberUns/Aufgaben/aufgaben_node.html - abgerufen am 29.05.2020 um 09:28 Uhr</ref>

Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. befasst sich mit Grundsatzfragen und Zukunftsperspektiven der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Raumentwicklung.<ref>Seite „Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 6. April 2019, 05:46 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Deutscher_Verband_f%C3%BCr_Wohnungswesen,_St%C3%A4dtebau_und_Raumordnung&oldid=187282686 (Abgerufen: 30. Mai 2020, 12:00 UTC) </ref>

Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft

"Die ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft, ist eine selbständige und unabhängige raumwissenschaftliche Einrichtung öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Als Kompetenzzentrum für nachhaltige Raumentwicklung erforscht die ARL auf nationaler und internationaler Ebene räumliche Strukturen und Entwicklungen, ihre Ursachen und Wirkungen sowie Möglichkeiten ihrer politisch-planerischen Steuerung."<ref>Quelle: https://www.arl-net.de/de/content/aufgaben-und-ziele-der-arl - abgerufen am 31.05.2020 um 12:13 Uhr</ref>

URL::https://www.arl-net.de

Normen

Publikationen

Wikipedia

Jahrbücher

Siehe auch

Fußnoten

<references/>