Orientierungsdaten des Staatsministeriums des Innern

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Die Orientierungsdaten des Staatsministeriums des Innern finden sich unter Ziffer 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr 2023-I Aufstellung und Vollzug der Haushaltspläne der Kommunen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26. März 2015  Az.: IB4-1512-11-1. Sie enthalten u.a. die Ergebniss der Steuerschätzung. Die Orientierungsdaten sind stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der landesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.(2023-I Aufstellung und Vollzug der Haushaltspläne der Kommunen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26. März 2015  Az.: IB4-1512-11-1 Ziffer 1.2. am Ende)</ref>

Normen

Siehe auch