Organe der Regionalen Planungsverbände
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Organe der Regionalen Planungsverbände sind nach BayLplG Art. 10 Abs. 1
- die Verbandsversammlung,
- der Planungsausschuss und
- der Verbandsvorsitzende.
Die Verbandssatzung kann außerdem einen
vorsehen.