Militärausrüstung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Militärausrüstung ist nach GWB § 104 Abs. 2 jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist.
Siehe auch
Fußnoten
<references/>