Leitmaßstab der Landesplanung
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Leitmaßstab der Landesplanung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belange des Raums in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt (BayLplG Art. 5 Abs. 2)
Normen
- BayLplG Art. 5 Abs. 1
Siehe auch
Fußnoten
<references/>