Klassenbildung

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Grundschule<ref>Quelle: http://www.gew-ansbach.de/2012/05/klassenbildung-2012-13/ abgerufen am 03.06.2014 10:43 Uhr</ref>

  • Lehrerstunden pro Schüler: 1,3119
  • Höchstschülerzahlen im Regelbereich
    • für die Jahrgangsstufen 1, 2 und 3: 28
    • für die Jahrgangsstufe 4: 29
    • Für die oben genannten Klassen gilt in allen Jahrgangsstufen die Höchstzahl 25, wenn mehr als 50% der Schüler Migrationshintergrund haben.
  • Mindestschülerzahl: 13
  • Nach Unterrichtsbeginn werden bei Überschreiten der Höchstzahl keine weiteren Klassen mehr errichtet.
  • Kombiklassen: Nach einem Landtagsbeschluss vom 20.09.1978 sollen Klassenzusammenlegungen in der Grundschule weitestgehend vermieden werden. Dies gilt vor allem für die Klassen 1 und 3.

Gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 2 BayEUG können an Grundschulen Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden. Jahrgangskombinierten Klassen sollen zwei bis fünf Unterrichtsstunden (Lehrerstunden oder Förderlehrerstunden) zusätzlich zugewiesen werden. Diese Stunden sind aus dem Budget des Staatlichen Schulamts zu nehmen. Die Schülerzahl soll 25 nicht überschreiten.

  • Inklusiver Unterricht: Für Klassen mit festem Lehrertandem gilt eine Höchstschülerzahl von 25 Schülern.
  • Budgetzuschläge- Gesondert zugewiesen wird jeweils ein Budget:
    • für Maßnahmen zur Deutschförderung
    • für islamischen Unterricht
    • für Integrationsmaßnahmen (eigenes KMS)
    • für Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt kleiner Grundschulstandorte (eigenes KMS)
    • für den Modellversuch „Flexible Grundschule
  • Gruppenbildung: An der Grundschule ist eine Gruppenbildung in den Fächern Werken/Textiles Gestalten und Religionslehre/Ethik möglich. In Religionslehre/Ethik innerhalb einer Jahrgangsstufe (klassenübergreifende Gruppen) gilt die Höchstschülerzahl 26 bei Gruppenbildungen. Bei jahrgangsübergreifenden Gruppen sollen die Gruppenstärken unter dieser Höchstzahl liegen.
  • Unterricht durch FörderlehrerInnen - Förderlehrer werden den Regierungen mit durchschnittlich 8 Wochenstunden berechnet. Die Förderlehrer sollen in diesen 8 Stunden zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Unterrichtserteilung verwendet werden (z.B. in AGs, Deutschförderung). In den verbleibenden U-Stunden unterrichten Förderlehrer gezielt in Fördermaßnahmen.

Normen

  • KMS v. 25.4.2012, Aktenzeichen IV.3 – 5 S 7401 – 4b. 6 780

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />