Interkommunales Abstimmungsgebot
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Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind nach BauGB § 2 Abs. 2 Satz 1 aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen (BauGB § 2 Abs. 2 Satz 2).
Normen
- BauGB § 2 Abs. 2