Hochwasser
Hochwasser ist nach WHG § 72 eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
Hochwasserrisiko in Burgkunstadt
Die Stadt Burgkunstadt ist mit zwei grundsätzlichen Hochwasserrisiken konfrontiert:
- Zum Einen ein Hochwasser vom Main her (Gewässer erster Ordnung, für Schutzmaßnahmen ist die Stadt nicht zuständig, aber die Stadt ist betroffen)
- Zum anderen (darum geht es bei dem Hochwasserschutzkonzept der Stadt) laufen in der Stadt Gewässer dritter Ordnung zusammen, für deren Unterhalt die Stadt zuständig ist. Ein 100-jähriges Hochwasser der Gewässer dritter Ordnung (etwa aus einem Starkregenereignis) würde nach Angaben der Stadtverwaltung bzw. des Wasserwirtschaftsamts die Unterstadt (Zentralbereich Plan/Kulmbacherstraße/Bahnhofstraße) bis zu 3
m unter Wasser setzen. Das öffentlich kommunizierte Schadensrisiko würde in einem solchen Fall bis zu 16 Millionen € betragen.
Definitionen
Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie)
„Hochwasser: zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist. Diese umfasst Überflutungen durch Flüsse, Gebirgsbäche, zeitweise ausgesetzte Wasserströme im Mittelmeerraum sowie durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser; Überflutungen aus Abwassersystemen können ausgenommen werden."<ref>Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen Artikel 2 Ziffer 1</ref>
Position des Bürgervereins im Wahlprogramm "Burgkunstadt 2020"
Die Mitgliederversammlung des Bürgervereins hat am 8.1.2014 folgende Position beschlossen:
Wir sprechen uns für eine Überprüfung des im Stadtrat vorgestellten Konzepts des Ingenieurbüros Miller durch ein alternatives, unabhängiges Planungsbüro bzw. Sachverständigengutachten aus.
Pegel Mainleus
Die Hochwassersituation in Burgkunstadt wird u.a. durch den Pegel Mainleus (Pegel vor Burgkunstadt/Altenkunstadt) angezeigt. Über den Hochwassernachrichtendienst BAYERN können die laufend aktualisierten Pegelstände wie etwa des
- Pegels Mainleus oder
- der Pegel Schwürbitz (Pegel nach Burgkunstadt/Altenkunstadt) und
- Weismain abgerufen werden.
Die aktuelle Hochwasserwarnung für den Landkreis Lichtenfels können Sie hier abrufen.
Wasserwehr
Nach Art. 50 Absatz 2 des Bayerischen Wassergesetzes haben Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die dafür erforderlichen Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 2) bereitzuhalten.
Links
- http://www.hnd.bayern.de/sonstiges/links.htm
- http://www.dwd.de/DE/leistungen/warnwetterapp/warnwetterapp.html
Normen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
7.2.5 Hochwasserschutz (G) Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen
- die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert,
- Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie
- Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt
werden.
Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 16.02.2006 - III ZR 68/05 = NVwZ-RR 2006, 469: Zu den Sorgfaltspflichten des Betreibers einer Stauanlage bei Hochwasser.
Publikationen
Handbücher
Videos
- Unwetterfluten - Die menschgemachte Katastrophe: "Auch in Bayern haben die Unwetterfluten der letzten Tage eine Spur der Verwüstung hinterlassen, besonders im mittelfränkischen Ansbach. Hauptgrund: Das Regenwasser hat immer weniger Flächen, um abzufließen und auf natürlichem Wege zu versickern." - Autor: Matthias Fuchs
Fachartikel
Siehe auch
Fußnoten
<references />