Hochwasser

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Hochwasser ist nach WHG § 72 eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.

Hochwasserrisiko in Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt ist mit zwei grundsätzlichen Hochwasserrisiken konfrontiert:

m unter Wasser setzen. Das öffentlich kommunizierte Schadensrisiko würde in einem solchen Fall bis zu 16 Millionen € betragen.

Definitionen

Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie)

„Hochwasser: zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist. Diese umfasst Überflutungen durch Flüsse, Gebirgsbäche, zeitweise ausgesetzte Wasserströme im Mittelmeerraum sowie durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser; Überflutungen aus Abwassersystemen können ausgenommen werden."<ref>Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen Artikel 2 Ziffer 1</ref>

Position des Bürgervereins im Wahlprogramm "Burgkunstadt 2020"

Die Mitgliederversammlung des Bürgervereins hat am 8.1.2014 folgende Position beschlossen:

Wir sprechen uns für eine Überprüfung des im Stadtrat vorgestellten Konzepts des Ingenieurbüros Miller durch ein alternatives, unabhängiges Planungsbüro bzw. Sachverständigengutachten aus.

Pegel Mainleus

Die Hochwassersituation in Burgkunstadt wird u.a. durch den Pegel Mainleus (Pegel vor Burgkunstadt/Altenkunstadt) angezeigt. Über den Hochwassernachrichtendienst BAYERN können die laufend aktualisierten Pegelstände wie etwa des

Die aktuelle Hochwasserwarnung für den Landkreis Lichtenfels können Sie hier abrufen.

Wasserwehr

Nach Art. 50 Absatz 2 des Bayerischen Wassergesetzes haben Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die dafür erforderlichen Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 2) bereitzuhalten.

Links

Normen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

7.2.5 Hochwasserschutz (G) Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen

  • die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert,
  • Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie
  • Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt

werden.

Rechtsprechung

Publikationen

Handbücher

Videos

  • Unwetterfluten - Die menschgemachte Katastrophe: "Auch in Bayern haben die Unwetterfluten der letzten Tage eine Spur der Verwüstung hinterlassen, besonders im mittelfränkischen Ansbach. Hauptgrund: Das Regenwasser hat immer weniger Flächen, um abzufließen und auf natürlichem Wege zu versickern." - Autor: Matthias Fuchs

Fachartikel

Siehe auch

Fußnoten

<references />