Geheime Abstimmung
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"Es gibt keinen Verfassungsgrundsatz, wonach Wahlen zu Vertreterorganen von öffentlich-rechtlichen Standesorganisationen schriftlich, geheim und für jeden Kandidaten einzeln geschehen müßten."<ref>BGH, Beschluss vom 15.09.1969 - AnwZ (B) 6/69 = BGHZ 52, 297, NJW 1970, 46, Seite 6</ref>
Rechtsprechung
Siehe auch
Fußnoten
<references/></noinclude