Feuerwehrabgabe

Aus Kommunalwiki
(Weitergeleitet von Feuerschutzabgabe)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Feuerwehrabgabe war eine sonstige Abgabe und wird seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.01.1995 nicht mehr erhoben<ref>BVerfG, Beschluss vom 24.01.1995 - 1 BvL 18/93; 1 BvL 5/94; 1 BvL 6/94; 1 BvL 7/94; 1 BvR 403/94; 1 BvR 569/94</ref>.

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references/>