Erwartungshaltung hinsichtlich der Zuschlagskriterien

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"Die Erwartungshaltung beschreibt, welche Antworten der Auftraggeber auf die offenen Fragen der Bewertungskriterien erwartet und wie diese Antworten gewertet werden sollen. Die Erwartungshaltung ist in der Vergabeunterlage für jedes Bewertungskriterium derartig transparent darzustellen, dass der Bieter erkennen kann, welche Punktzahl er für sein Angebot erhalten wird."<ref>Quelle: Informationstechnikzentrum Bund im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Informationstechnik, http://download.gsb.bund.de/BundesCIO/V-Modell_XT_Bund/V-Modell%20XT%20Bund-2.0-HTML/423f1249207f3e1.html</ref>

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Siehe auch

Fußnoten

<references/>