Einstweiliger Rechtsschutz
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Rechtsprechung
- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.04.2011 - 15 A 441/11: "Ein Ratsmitglied hat gegen den Rat insbesondere einen Anspruch darauf, von der Verschwiegenheitspflicht entbunden zu werden, wenn der Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. die Behandlung einer Sache in nichtöffentlicher Sitzung rechtswidrig war."