Brandwache
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Normen
- Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) Ziffer 4.1
- AVBayFwG § 11 Abs. 5: Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute, wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten ist, eine Entschädigung von 12,20 € je Stunde.
Siehe auch
Fußnoten
<references/>