Bienen
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Bienenförderung
Normen
Landesrecht Bayern
Landesgesetze Bayern
- Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern vom 24. Juli 2019 („Rettet die Bienen!“)
- Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
Richtlinien
Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 24.01.1992 - V ZR 274/90: "a) Eine Tierhalterhaftung des Bienenhalters wegen Bienenanflug und der dadurch bewirkten Blütenbestäubung scheidet schon dann aus, wenn der betroffene Grundstückseigentümer insoweit keinen Abwehranspruch hat(§ 906 Abs. 2, Satz 1 BGB). b) Bienenanflug und die dadurch bewirkte Blütenbestäubung sind eine "ähnliche" Einwirkung im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB. c) Die durch Bienenanflug beeinträchtigte Nutzung eines Gärtnereigrundstücks kann wegen der Besonderheiten des Anbaus (hier: außergewöhnliche Lockwirkung auf Bienen durch angebaute Pflanzen, deren Blüten in ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit besonders empfindlich gegen Bienenanflug sind) auch dann ortsunüblich sein (S 906 Abs. 2, Satz 2 BGB), wenn in dem betreffenden Gebiet allgemein eine gärtnerische Grundstücksnutzung üblich ist."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Fußnoten
<references/>