Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen, die für den Betrieb eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer anfallen

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Zur Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen, die für den Betrieb eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer anfallen, werden nach VgV § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

miteinander multipliziert.

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Siehe auch

Fußnoten

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