Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen, die für den Betrieb eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer anfallen
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Zur Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen, die für den Betrieb eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer anfallen, werden nach VgV § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
- die Gesamtkilometerleistung gemäß Nummer 3 (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Kilometerleistung),
- die Kohlendioxid-Emissionen in Kilogramm je Kilometer (kg/km) gemäß Nummer 2 und
- die Emissionskosten je Kilogramm (€/kg) gemäß Tabelle 2 der Anlage 2
miteinander multipliziert.
Normen
Publikationen
Links
Siehe auch
Fußnoten
<references/>