Bürgerantrag zur Einführung einer Bürgerinformationssatzung

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01.07.2013 -

Datei:Buergerantrag.jpg
(von links): Dr. Ulrike Dinglreiter, Reinhard Englert, Edith Berg, Dr. Marcus Dinglreiter und Alexander Hanna vor dem Rathaus Burgkunstadt zwecks Abgabe des Bürgerantrags mit 14 Unterschiftenlisten

7 Tage nach Beginn der Unterschriftensammlung für den Bürgerantrag zur Einführung einer Bürgerinformationssatzung (Informationsfreiheitssatzung) haben mehr als 120 Burgkunstadter Bürger den Bürgerantrag mitunterschrieben. Nötig wären die Stimmen von 1 % der Gemeindebürger gewesen - in Zahlen: 65 Unterschriften.

Vier Vorstandsmitglieder des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. haben den Antrag am Montag, den 1. Juli 2013 bei der Stadt Burgkunstadt eingereicht. Eigentlich sollte der Antrag bereits in der vergangenen Woche im Rathaus abgegeben werden. Allerdings wurde der Termin auf Bitten der Stadtverwaltung verschoben. Grund dafür ist, dass der Stadtrat den Antrag innerhalb eines Monats auf seine Zulässigkeit hin prüfen muss. Kurzfristig wäre dies für die Stadtratssitzung in dieser Woche nicht mehr möglich gewesen und die nächste Stadtratssitzung ist erst für den 30. Juli geplant. Somit wäre eine Sondersitzung nötig geworden, die jedoch durch die spätere Einreichung nun vermieden wurde. Somit kann der Antrag in der nächsten turnusmäßigen Sitzung und ohne zusätzlichen Kostenaufwand geprüft werden. Die Behandlung des Bürgerantrags an sich und somit die Entscheidung ob die Bürgerinformationssatzung eingeführt wird, ist für die Stadtratssitzung im September geplant. Was ist Sinn und Zweck der Bürgerinformationssatzung? Zweck der Satzung ist es den freien Zugang zu den bei der Stadt Burgkunstadt vorhandenen Informationen zu gewährleisten. Dies teilt sich einerseits in die Pflicht Informationen von allgemeinem und öffentlichen Interesse auf den Internetseiten der Stadt zu veröffentlichen. Weiterhin sollen alle Informationen, die nicht einer automatischen Pflicht zur Veröffentlichung unterliegen, den Bürgern auf Antrag zugänglich gemacht werden. Während einfache Auskünfte kostenfrei sind, können für weitergehende Auskünfte Gebühren verlangt werden. Diese müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand stehen. Einer automatischen Veröffentlichung unterlägen in Zukunft zum Beispiel Beschlüsse und Protokolle öffentlicher Stadtratssitzungen, aber auch die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse (sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind). Weiterhin gälte diese Veröffentlichungspflicht auch für alle Verträge der Daseinsvorsorge (z.B. Trinkwasserversorgung), den Haushaltsplan nebst Anlagen, amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte, sowie Informationen über Gutachten die von der Stadt in Auftrag gegeben wurden. Zum Beispiel hätte die Stadt von sich aus auf die Anfang 2008 in Auftrag gegebene und Mitte 2011 fertiggestellte Studie zur Trinkwasserversorgung hinweisen und deren Ergebnis kurz öffentlich zusammenfassen müssen. Auf Antrag hätte dann jeder Bürger die vom Ingenieurbüro Miller erstellte Studie zur Trinkwasserversorgung vollständig lesen können. Bei rechtzeitiger Information wäre eine öffentliche Diskussion zum Ob und Wie der geplanten Maßnahmen, Kostenverteilung und Einsparungspotenziale ermöglicht worden. Die Bürger hätten nicht das Gefühl gehabt, bei der Entscheidungsfindung übergangen worden zu sein. Ohne entsprechende Satzung haben die Bürger erst 2013 von der Studie und den auf der Studie basierenden Entscheidungen erfahren - zu spät, um sich konstruktiv einbringen zu können.. In jedem Falle werden jedoch auch bestimmte behördliche Entscheidungsprozesse, sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt. Auch der Schutz personenbezogener Daten ist gewährleistet.

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