Architekten- und Ingenieurleistungen

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Architekten- und Ingenieurleistungen sind nach VgV § 73 Abs. 2

  1. Leistungen, die von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfasst werden, und
  2. sonstige Leistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist oder vom öffentlichen Auftraggeber gefordert wird.

Normen

Fußnoten

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