Anlagevermögen

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Anlagevermögen sind nach KommHV-Kameralistik § 87 Nr. 3 die Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen; im einzelnen:

Beispiele

Unbewegliches Anlagevermögen

Abgrenzungen

Bewegliches Anlagevermögen

  • GWG-Grenze 150 € beachten

Normen

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 149

Siehe auch