Amtlicher Leitsatz
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Amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen nach UrhG § 5 Abs. 1 keinen urheberrechtlichen Schutz.
Normen
- UrhG § 5 Abs. 1
Amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen nach UrhG § 5 Abs. 1 keinen urheberrechtlichen Schutz.