Abschlußbuchung
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Abschlussbuchungen sind nach KommHV-Kameralistik § 87 Nr. 1 die für den kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung des abgelaufenen Jahres noch erforderlichen Buchungen einschließlich der Übertragungen in das folgende Jahr, ausgenommen die Buchungen von Einzahlungen und Auszahlungen von Dritten oder an Dritte einschließlich der Sondervermögen mit Sonderrechnungen
Normen
- KommHV-Kameralistik § 87 Nr. 1