Öffentliche Sicherheit
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Die öffentliche Sicherheit umfasst "die Unversehrtheit
- des Lebens,
- der Gesundheit,
- Ehre,
- Freiheit und
- des Vermögens,
- der Rechtsordnung und
- der Einrichtungen des Staates und sonstiger Träger von Hoheitsgewalt einschließlich der ungehinderten Ausübung von Hoheitsgewalt."<ref>Hans-Ullrich Gallwas / Josef Franz Lindner / Heinrich Amadeus Wolff, Bayerisches Polizei- und Sicherheitsrecht (Rechtswissenschaft heute) (eBook). Richard Boorberg Verlag. Kindle-Version, ISBN 9783415054615 Rn. 74 mit Verweis auf BayVerfGH vom 13.10.1951 - 168-V-50 = BayVerfGHE 4, 194, 205</ref>
Rechtsprechung
Siehe auch
Fußnoten
<references/>