Kombiklasse
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Nach BayEUG Art. 32 Abs. 2 können an allen Grundschulen in Bayern Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden.
Außerdem werden jedes Jahr Richtlinien zur Klassenbildung veröffentlicht, die weitere Informationen und Maßgaben enthalten, so z.B. den Hinweis, dass jahrgangskombinierte Klassen auch parallel zu jahrgangsreinen Klassen unterrichtet werden können<ref>Quelle: </ref>.
Normen
Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetze (BayEUG)
- BayEUG Art. 32 Abs. 2
Fußnoten
<references />