EU-Vergaberecht

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Modernisierung des Europäischen Vergaberechts

"Am 28.3.2014 sind die neuen EU-Vergaberichtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die drei Richtlinien zur Modernisierung des EU-Vergaberechts treten damit am 17.4.2014 in Kraft und müssen innerhalb von zwei Jahren in das deutsche Recht umgesetzt werden. Nachdem sich die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die EU-Kommission bereits im Juni 2013 auf die neuen Richtlinientexte geeinigt hatten, haben das Europäische Parlament (15.1.2014) und die Mitgliedstaaten (11.2.2014) die neuen EU-Vergaberichtlinien Anfang des Jahres 2014 auch formal angenommen.

Die Modernisierung des EU-Vergaberechts umfasst insgesamt drei Richtlinien:

Ziele der Novellierung des EU-Vergaberechts sind eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren, eine Erweiterung der elektronischen Vergabe sowie die Verbesserung des Zugangs für kleine und mittlere Unternehmen zu den Vergabeverfahren. Zudem sollen künftig strategische Aspekte zur Erreichung der Europa 2020-Ziele (insbes. soziale und umweltpolitische Ziele) stärker in den Vergabeverfahren berücksichtigt werden.

Die Umsetzung des neuen EU-Vergaberechts soll aus Sicht der Bundesregierung dazu genutzt werden, um Vergabeverfahren auch in Deutschland einfacher, flexibler und anwenderfreundlicher zu gestalten . Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber erhöht werden. Die Möglichkeit, soziale und ökologische Aspekte im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu berücksichtigen, soll gestärkt werden.

Die EU-Vergaberichtlinien sind bis April 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist für die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig."<ref>Quelle: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Wettbewerbspolitik/oeffentliche-auftraege,did=190884.html - abgerufen am 02.05.2014 10:07 Uhr</ref>

Ausnahmen von der neuen Konzessionsrichtlinie

Die Wasserversorgung und Rettungsdienste sind von der neuen EU-Konzessionrichtlinie ausgenommen<ref>Siehe http://www.wasser-in-buergerhand.de/recht/eu_konzessionsrichtlinie/index_material_konzessionsrichtlinie.htm</ref>

Normen

EU-Richtlinien

Fußnoten

<references />