Verwaltungshaushalt
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Der Verwaltungshaushalt umfasst nach KommHV-Kameralistik § 1 Abs. 2 die nicht unter KommHV-Kameralistik § 1 Abs. 1 (Vermögenshaushalt) fallenden Einnahmen und Ausgaben.
Normen
- KommHV-Kameralistik § 1 Abs. 2