Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs
Version vom 21. Juni 2021, 14:42 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<noinclude> ==={{VgV}}=== * '''Abschnitt 6 - Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (§§ 73 - 80)''' ** '''Unterab…“)
Vergabeverordnung (VgV)
- Abschnitt 6 - Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (§§ 73 - 80)
- Unterabschnitt 1 - Allgemeines (§§ 73 - 77)
- Unterabschnitt 2 - Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen (§§ 78 - 80)
Siehe auch
Fußnoten
<references/>