Planungswettbewerb für Architekten- und Ingenieurleistungen
Im Unterabschnitt 2 (VgV § 78 - VgV § 80) des Abschnitts 6 der Vergabeverordnung (VgV) sind Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen geregelt.
Normen
Vergabeverordnung (VgV)
- Abschnitt 5 - Planungswettbewerbe (§§ 69 - 72)
- Abschnitt 6 - Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (§§ 73 - 80)
Siehe auch
Fußnoten
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