Planungsleistung
Version vom 19. Juni 2021, 16:31 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Die ausschließliche Planungsleistung eines Bauvorhabens ist als Dienstleistungsaufträge im Sinne des GWB § 103 Abs. 4 anzusehen.
Die ausschließliche Planungsleistung eines Bauvorhabens ist als Dienstleistungsaufträge im Sinne des GWB § 103 Abs. 4 anzusehen.