Rügeobliegenheit
Version vom 8. März 2021, 10:46 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- GWB § 127 Abs. 5: Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung müssen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden.
- GWB § 160
Vergabeverordnung (VgV)
- VgV § 29 Abs. 1 Nr. 2
Rechtsprechung
Siehe auch
Fußnoten
<references/>