Dienstleistungsauftrag
Als Dienstleistungsaufträge gelten nach GWB § 103 Abs. 4 die Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht unter GWB § 103 Absätze 2 und 3 fallen.
Beispiele
- Planungsleistung (wenn nicht verbunden mit Bautätigkeit)
Normen
- GWB § 103 Abs. 4