Umweltorientierte Beschaffung in Kommunen
Umweltorientierte Beschaffung
"Umweltorientierte Auftragsvergabe (Green Public Procurement, GPP) ist ein wichtiges Instrument zum Erreichen der umweltpolitischen Ziele im Zusammenhang mit dem Klimawandel, der Ressourcennutzung sowie der Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch, und zwar insbesondere angesichts der Bedeutung der Ausgaben des öffentlichen Sektors für Waren und Dienstleistungen in Europa"<ref>Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Seite 4</ref>
Die umweltorientierte Beschaffung („Green Public Procurement – GPP”) kann aufgefasst werden als
"…ein Prozess, in dessen Rahmen die staatlichen Stellen versuchen,
zu beschaffen, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Folgen für die Umwelt haben als vergleichbare Produkte mit der gleichen Hauptfunktion."<ref>Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen - Ziffer 3.1</ref>
Nach GWB § 97 Abs. 3 werden bei der Vergabe Aspekte der
- Qualität und der
- Innovation sowie
- soziale und
- umweltbezogene Aspekte
nach Maßgabe des vierten Teils des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) berücksichtigt.
Entgegen dem Wortlaut ist GWB § 97 Abs. 3 nicht zwingend.<ref>Jan Ziekow /Uwe-Carsten Völlink, Vergaberecht, 4., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. 2020, Verlag C.H. Beck, München, ISBN 9783406747113 § 97 Rn. 61</ref> Verpflichtende Vorschriften finden sich Im Rahmen der
- Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen (VgV § 67),
- Beschaffung von Straßenfahrzeugen (VgV § 68)
- IT-Büroausstattung - Von zentralen Regierungsbehörden angeschaffte IT-Produkte müssen den neuesten Mindeststandards für Energieeffizienz der Energy Star-Verordnung der EU (Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte ) entsprechen.<ref>Quelle: Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Seite 7</ref>
- Gebäude – "Für öffentliche Gebäude gelten Energieeffizienz-Mindestanforderungen, die auf nationaler Ebene unter Zugrundelegung einer gemeinsamen EU-Methodik festgelegt werden. Ab 1. Januar 2019 müssen alle neuen Gebäude, die von öffentlichen Behörden als Eigentümer genutzt werden, „Niedrigstenergiegebäude“ sein (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden). In der Energieeffizienzrichtlinie werden ebenfalls verbindliche Anforderungen an die Renovierung öffentlicher Gebäude und an Kaufverträge und neue Mietverträge festgelegt, die Energieeffizienz-Mindeststandards zu erfüllen haben."<ref>Quelle: Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Seite 7</ref>
Publikationen
Ann-Christin Funk / Stephan Tomerius, Aktuelle Ansatzpunkte umwelt- und klimaschützender Beschaffung in Kommunen – Überblick und Wege im Dschungel des Vergaberechtes; KommJur 1/2016, S. 1 ff. (Teil 1) und KommJur 2/2016, S. 47 ff. (Teil 2)