Prüfung und Wertung von Angeboten beim offenen Verfahren

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(1) Formelle Angebotsprüfung

Nach der Angebotsöffnung findet eine formelle Angebotsprüfung statt.

(2) Eignungsprüfung

Es folgt die Eignungsprüfung, GWB § 122: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand von Eignungskriterien.

(3) Ungewöhnlich niedriges Angebot

Ferner darf es sich nicht um ein ungewöhnlich niedriges Angebot handeln.

(4) Wirtschaftlichstes Angebot

Schließlich wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.<ref>Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, S. 82 f.</ref>

Normen

Vergabeverordnung (VgV)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>

Fußnoten

<references/>