Verfahrensart

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Im Vergabeverfahren sind folgende Arten der Vergabe möglich, je nachdem, ob der geschätzte Auftragswert oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt<ref>vgl. Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 231</ref>:

Oberschwellenbereich - Verfahrensarten (GWB § 119): Unterschwellenbereich - Arten der Vergabe (VOB/A § 3):
Öffentliche Ausschreibung (VOB/A § 3 Nr. 1) Offenes Verfahren (GWB § 119 Abs. 3)
Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (GWB § 119 Abs. 4) Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb (VOB/A § 3 Nr. 2)
Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb (GWB § 119 Abs. 5) Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog (GWB § 119 Abs. 6)
Innovationspartnerschaft (GWB § 119 Abs. 7)

Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vergabeverordnung (VgV)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>

Siehe auch

Fußnoten

<references/>