Altenheim
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Krankenhäuser im Sinne des GWB § 98 Nr. 5 sind neben den der medizinischen Akutversorgung verpflichteten Kliniken alle Einrichtungen, die auch der Erbringung medizinischer Versorgung dienen, wie dies bei Altenheimen der Fall ist<ref>(Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 98 Rnr. 157)</ref>.<ref>OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2014 - VII-Verg 11/13, II.)2.)a.)bb.)(1)</ref>
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- GWB § 99 Nr. 4
Rechtsprechung
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2014 - VII-Verg 11/13: Krankenhäuser im Sinne des GWB § 98 Nr. 5 sind neben den der medizinischen Akutversorgung verpflichteten Kliniken alle Einrichtungen, die auch der Erbringung medizinischer Versorgung dienen, wie dies bei Altenheimen der Fall ist<ref>(Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 98 Rnr. 157)</ref>.<ref>II.)2.)a.)bb.)(1)</ref>