Gemeindefreies Gebiet

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Ein gemeindefreies Gebiet ist im Verwaltungsrecht ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen Gemeinde gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt (Waldgebiete, Wasserflächen, Truppenübungsplätze etc.)<ref>Seite „Gemeindefreies Gebiet“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. Mai 2020, 09:10 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gemeindefreies_Gebiet&oldid=200461553 (Abgerufen: 15. September 2020, 19:29 UTC)</ref>

Gemeindegebiet

Die Gesamtheit der zu einer Gemeinde gehörenden Grundstücke bildet nach BayGO Art. 10 Abs. 1 Satz 2 das Gemeindegebiet.

Normen

Publiaktionen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>