Gemeindefreies Gebiet
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Gemeindegebiet
Die Gesamtheit der zu einer Gemeinde gehörenden Grundstücke bildet nach BayGO Art. 10 Abs. 1 Satz 2 das Gemeindegebiet.
Die Gesamtheit der zu einer Gemeinde gehörenden Grundstücke bildet nach BayGO Art. 10 Abs. 1 Satz 2 das Gemeindegebiet.