Zuständigkeit und das Verfahren für die Entziehung der Rechtsfähigkeit

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entziehung der Rechtsfähigkeit nach BGB § 43 bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat.

Normen

Fußnoten

<references/>