Auflösung des Vereins
Version vom 26. Mai 2020, 10:11 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Der Verein kann nach BGB § 41 Satz 1 durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt (BGB § 41 Satz 2).