Kündigungsfrist

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Normen

  • BGB § 39 Abs. 2: Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.

Rechtsprechung

Siehe auch